Faksimile 0553 | Seite 545
Faksimile 0553 | Seite 545
gattern
Gáttern: 1) tr.:
Hüttenw.: Zinn g., es aufeine Kupferplatte ausgießen, erst der Länge, dann der Quere nach, also in Gatterform. Das so erhaltne Zinngatter wird zusammengerollt und mit hölzernen Schlägeln zu Ballen geschlagen. 2) mit einem Gatter versehn oder verschließen, Gittern, nam. im Partic.: Ein gegattertes Thor. 3) tr.: unübl. außer in Zsstzg. = versammeln, s. Brem. Wörterb. 1, 474. 4) intr. (haben): etwas zu Erhaschendem, zu Beschleichendem auflauern; spähend darauf lauern: Er gattert darauf wie ein Vogel auf die Nuß. Spate 593, gewöhnl. in Zsstzg. 69
Anm. 1 und 2 von Gatter; 3 s. Gatte, Anm., u. vgl. engl. gather, sammeln, together, zusammen etc.; 4 nach Adelung zu 3 (etwa = aufraffen), nach Spate, Grimm etc. zu Gatter (durchs Gatter spähen), doch sicher andern Stamms; vielleicht ließe sich das gleichbed. frz. guetter vergleichen, das wie it. (ag)guatare s. Garant, Anm. auf das deutsche Wacht zurückzuführen ist (Diez 189) = wachsam lauern.
Zsstzg. tr., vgl. die von Gittern, z. B.: Áb-:
1) [4] Einem Etwas a., durch Gattern abnehmen.
2) [2] durch ein Gatter absperren. Āūf-:
1) [4] durch Spähen Etwas auftreiben. 2) [2] etwas Vergattertes öffnen. Aūs- [4]: durch Spähen und Lauern Etwas ausfindig machen, auskundschaften: Mit einem Kavalier, wie Sie sind. Den gattern die verwetterten Weibsaugen gleich aus. Bacher Soph. 1, 81; Der Patriarch| hiernächst hat ausgegattert, wie die Feste | sich nennt und wo auf Libanon sie liegt, | in der die ungeheuern Summen stecken. L. 2, 220. Eīn- [2]: in ein Gatter einschließen. Er- [4]: gatternd erwischen: Wie wird sich Marthe freun, | wenn soviel Hühner um sie flattern! | Die soll gewiß kein Fuchs e. Um-:
1) [2]: mit einem Gatter umgeben, einschließen: Wie auch des Feindes List und Trug | uns rings umgattert hält. Körner 24b; Das goldne Gitter dieses Käfigs zittert | vor Lust, wenn es bedenkt, wen es umgattert hält. Rückert 2, 350; Aus der laubigen Umgatterung [der Eiche]. Tieck Gs. Nov. 1, 202.
2) [4] lauernd umgeben etc. Ver-:
1) [2]: Fest mit Eisenwerk vergattert, | eine Zelle, wie ein Käfig. Heine Rom. 137. Wappenk.: Ist ein Thurm mit einem Fallgatter versehen, so heißt er vergattert. Bernd 2, 257 etc.
2) [3]: Die Soldaten v., die (zur) Vergatterung trommeln, schlagen (Hackländer SGsch. 3, 39), blasen (s. Brem. Wörterb. 474; Schm. 2, 80) = die Mannschaft zusammentrommeln etc.