gattern
Gáttern: 1) tr.:
Hüttenw.: Zinn g., es aufeine Kupferplatte ausgießen, erst der Länge, dann der Quere nach, also in Gatterform. Das so erhaltne Zinngatter wird zusammengerollt und mit hölzernen Schlägeln zu Ballen geschlagen. — 2) mit einem Gatter versehn oder verschließen, Gittern, nam. im Partic.: Ein gegattertes Thor. — 3) tr.: unübl. außer in Zsstzg. = versammeln, s. 1, 474. — 4) intr. (haben): etwas zu Erhaschendem, zu Beschleichendem auflauern; spähend darauf lauern: Er gattert darauf wie ein Vogel auf die Nuß. 593, gewöhnl. in Zsstzg. 69
Anm. 1 und 2 von Gatter; 3 s. Gatte, Anm., u. vgl. engl. gather, sammeln, together, zusammen etc.; 4 nach zu 3 (etwa = aufraffen), nach etc. zu Gatter (durchs Gatter spähen), doch sicher andern Stamms; vielleicht ließe sich das gleichbed. frz. guetter vergleichen, das wie it. (ag)guatare — s. Garant, Anm. — auf das deutsche Wacht zurückzuführen ist 189) = wachsam lauern.
Zsstzg. tr., vgl. die von Gittern, z. B.: Áb-:
1) [4] Einem Etwas a., durch Gattern abnehmen. —
2) [2] durch ein Gatter absperren. — Āūf-:
1) [4] durch Spähen Etwas auftreiben. — 2) [2] etwas Vergattertes öffnen. — Aūs- [4]: durch Spähen und Lauern Etwas ausfindig machen, auskundschaften: Mit einem Kavalier, wie Sie sind. Den gattern die verwetterten Weibsaugen gleich aus. Soph. 1, 81; Der Patriarch| hiernächst hat ausgegattert, wie die Feste | sich nennt und wo auf Libanon sie liegt, | in der die ungeheuern Summen stecken. 2, 220. — Eīn- [2]: in ein Gatter einschließen. — Er- [4]: gatternd erwischen: Wie wird sich Marthe freun, | wenn soviel Hühner um sie flattern! | Die soll gewiß kein Fuchs e. — Um-:
1) [2]: mit einem Gatter umgeben, einschließen: Wie auch des Feindes List und Trug | uns rings umgattert hält. 24b; Das goldne Gitter dieses Käfigs zittert | vor Lust, wenn es bedenkt, wen es umgattert hält. 2, 350; Aus der laubigen Umgatterung [der Eiche]. Gs. Nov. 1, 202. —
2) [4] lauernd umgeben etc. — Ver-:
1) [2]: Fest mit Eisenwerk vergattert, | eine Zelle, wie ein Käfig. Rom. 137. — Wappenk.: Ist ein Thurm mit einem Fallgatter versehen, so heißt er vergattert. 2, 257 etc. —
2) [3]: Die Soldaten v., die (zur) Vergatterung trommeln, schlagen SGsch. 3, 39), blasen (s. 474; 2, 80) = die Mannschaft zusammentrommeln etc.
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