Faksimile 0535 | Seite 527
Faksimile 0535 | Seite 527
Faksimile 0535 | Seite 527
Gabe Güte.
Gābe, f.; –n:
1) etwas zu Gebendes, Ab-G. (vgl. Bede, Ungeld): Du sollst auch, frei von allen G–n | .. ein Lehngut haben. Burmann F. 165; Man rechnet in Preußen Steuern und G–n nach Schossen. Canitz 256; Fragt einmal nach, ob ich einen Pfennig G–n schuldig bin. Wall Stammb. 46 etc.
2) etwas Gegebnes, ein Geschenk (s. d.), so auch Almosen; etwas Dargebrachtes, so auch Opfer; etwas Einem Verliehenes, so auch: alles Gute, das der Mensch besitzt, insofern es als von Gott, vom Himmel, von der Natur verliehen angesehen wird (s. geben 4), so auch oft in Zsstzg., z. B.: Beobachtungs-G., Anlage, Fähigkeit des Beobachtens etc.; Behalte deine G–n selbst und gieb dein Geschenk einem Andern. Dan. 5, 17; Opfer und G–n hast du [Gott] nicht gewollt. Hebr. 10, 5; Alle gute G. und alle vollkommene G. kommt von oben herab. Jak. 1, 17; Es sind mancherlei G–n, aber es ist ein Geist [der sie verleiht] etc. 1. Kor. 12, 4 ff.; Kinder sind eine G. des Herrn. Ps. 127, 3; Pred. 3, 13 u. v.; Nimm sie die herzlichen | G–n sie an. G. 8, 5; Allah gab die G. jedem Dichter. 4, 21; Bei vieler Lust und wenig G–n [Anlage, Talent]. 6, 47; Charlotte .. war auch diesmal von ihrer guten G. [heftige Außerungen zu beseitigen etc.] nicht verlassen. 15, 37; Was mir der Zufall mehr verleiht, | ist G., keine Schuldigkeit. Nicolai 1, 113; Wir locken die Gab’ aus geschlossener Hand. Rückert Mak. 1, 71; Ohne Wahl vertheilt die G–n | .. das Glück. Sch. 53b; Reine Opfer will er haben | ... Mit des Feldes frommen G–n | wird der Heilige verehrt. 55b; 76a; Sie . theilte Jedem eine G. .. aus. | .. Ein Jeder ging beschenkt nach Haus. 71b; Und du willst also deine G–n in dir verwittern lassen? dein Pfund vergraben? 108a; Etwas schmal .. ist das Almosen ausgefallen ... und ich weiß nicht, ob man sie mit dieser kargen G. quittieren kann. G. 2, 129; Dem edleren Gemüthe | verarmt die Gabe mit des Gebers
Güte. Schlegel Haml. 3, 1; Einem Mann von G–n und Muth. W. 12, 174; 20, 40 etc. 3) zuw. auch als Maßbestimmung:
z. B. früher im Halle’schen Salzwerk die wöchentlich in jede Kothe gelieferte Anzahl Zober Soole; ärztlich = Dosis, die jedesmal einzugebende Menge Arznei; so auch: Wirklich ist’s unmöglich, Das, was man Seele nennt, | in kleinerer G. zu haben. W. 15, 80, vgl. Portion. 4) in Zsstzg. (s. d.) auch = das Geben. 5) s. Geben 2e.
Anm. S. Geben, Gebung, Gebnis, Gift (Gicht), Gaffel. Selten die Verkl., vgl. Gabel: Heut bringt das Betteln reichen Gewinn .. Gar willig die Hand ein Gäb- lein reicht. Usteri (Wackernagel 2, 1235 Z. 3).
Zsstzg., vgl. die von geben, von Geschenk etc., z. B.: Áb-:
1) [1] dasvon dem Seinigen Abzugebende, nam. an die Obrigkeit zu Entrichtende, Steuern, Zölle etc., vgl. Auflage: Haben die Deutschen ihre A–n, die auch sie dem Geiste der Zeit entrichten mußten, je anders abgetragen, als wie man jede A. bezahlt, verdrossen, zögernd, feilschend? Börne Frzfr. 35.
2) [4] (o. Mz.): das Abgeben: Die A. eines Briefs. Gutzkow R. 6, 391. Ābend-: vgl. Morgen-G. Án-: das Angeben (s. d. 2b) und das Angegebne:
1) die Anzeige, die man über Etwas an Personen macht, welche darüber Auskunft erwarten oder fordern dürfen: Das Steueramt verlangt bei Packeten die genaue A. des Inhalts; Ich bitte um Ihren Namen mit A. Ihres Standes, Alters etc.; Falsche A–n machen; Er wurde auf die falsche A. seines Feindes verhaftet. So auch in Bezug auf die Art, wie Etwas einzurichten ist: Der Tischler wird den Kasten ganz nach deiner A. machen; Der Adel ließ auf die A. des Grafen von Egmont seine Bedienten eine .. Livree tragen. Sch. 806a.
2) das Angeben von Waaren, deren Werth bei einem Kauf in Abrechnung gebracht wird: Durch die A. der alten Leuchter brauchte er für die neuen dem Goldschmied nur noch 15 Thaler zuzuzahlen.
3) Das bei einem Kauf etc. zuerst angezahlte Geld, vgl. Darauf-G.; An- oder Handgeld etc. Ármen-: Almosen. B. 17b. Āūf-: das Aufgeben (s. d.) und das Aufgegebne, z.B.: Ein Ausverkauf wegen A. des Geschäfts; Die A. der Gichten im Hoh- ofen, aber auch: A. = Gicht etc.; A–n, die man lösen sollte. G. 22, 14; Preis-A., Preisfrage. Āūs-: das Ausgeben (s. d. und vgl. Herausgeben) und das Ausgegebne, z. B.:
1) Die A. der angekommenen Briefe auf der Post etc.
2) das ausgegebne oder auszugebende Geld und die Berechnung darüber: Philipp. 4, 15; Sir. 42, 7; Seine A–n sind größer als seine Einnahmen; Seine A–n einschränken; Jch habe dies Jahr viele unerwartete A–n gehabt; Geld-A–n; auch übertr.: Der, was ein Anderer gewann, | sich als Verlust in Ausgab’ brachte. W.; Diese Schwäche der Augenbraunen .. ist immer A., Abzug von der Kraft und vom Feuer. Lavater 4, 255.
3) von Schriften und Druckwerken: die Gesammtheit der aufeinmal ausgegebnen Abdrücke und ein einzelner, insofern er zu solcher Gesammtheit gehört, vgl.: Auflage, das eben jene Gesammtheit nur bez., insofern sie zugleich auf die Presse gelegt ist, also ohne Rücksicht auf das verschiedene Format, auf die äußre Ausstattung überhaupt, wie oft auch ohne Rücksicht auf die mit dem Inhalt vorgenommenen Verändrungen: Der Verleger ver- anstaltete gleichzeitig drei A–n des Werks, eine Oktav- und eine Quart-A. auf gewöhnlichem Papier und eine Pracht- A. in Quart; Dies Werk erschien gleichzeitig in deutscher und französischer A.; Die wechselnden Lesarten in den verschiedenen A–n; A. von der letzten Hand. W. 25, XV; Ich besitze nur die erste A.; Die Schüler sollen keine A–n mit Anmerkungen haben; Hand-, Schul-, Taschen-, Stereotyp-A. etc.; auch übertr., z. B. in Franklin’s Grabschrift: Doch wird das Werk [Franklin] dermaleinst erscheinen in einer neuen, schönern A., durchgesehen u. verbessert von dem Autor. Früher auch = Lieferung, so bei Adelung. Bēī-: das Beigegebne, Zu-G.: Als B. des Lebens .. erfreut [die Kunst]. Rückert 1, 276; Fleischer-B. etc. Beōbachtungs- [2]: Scharfe B. G. 36, 30 etc. Brāūt-: Geschenk, das die Braut empfängt oder dem Manne mitbringt, s. Mitgift: Welcher mit Schankung und B–n all andere Werber weit übertrifft. Schaidenreißer 62b; Dieweil Der sämmtliche Freier| durch B–n besiegt. Wiedasch Od. 15, 18, s. d. folg. Brǟūtigams-, s. d. vor.: Weit besiegt er die Freier | all’ an Geschenk und erbot noch reichere B. V. Od. 15, 18; 11, 282 etc. Bürger-: in manchen Gegenden der einem Bürger zukommende Antheil, nam. von dem im Forst geschlagnen Holz. Dahín-: Hin-G.: Die herzliche D. an den Glauben. Körner Schulm. 4, 13. D (a)rán-:
1) das Darangeben, Aufopfern für Etwas: Mit Drangabe meines freien Herrscherwillens. Kühne Fr. 342.
2) An-G., Handgeld, s. d. folg.: Die Drangabe, die er bekommen hatte, denn er hatte sich als Knecht verdungen. Auerbach Barf. 84. D(a)rāūf-, s. d. vor.: Der neue Kontrakt ... will seine Bekräftigung und Draufgabe [Handgeld] haben. Immermann M. 2, 71. Díchter-:
1) von einem Dichter dargebrachte Gabe.
2) Talent, Anlage zur Dichtkunst. Ehren-: wodurch dem Empfänger Ehre erwiesen werden soll: Was biet’ ich dir als Gast- und Ehrengabe? Rückert Rost. 61a. Eīn-: ein bei einer Behörde eingereichtes schriftliches Gesuch. Veralt. statt Einnahme, im Ggstz. von Aus-G. Schweinichen 1, 284. Fássungs-: Fassungskraft. Fēē(e)n-: von Feeen verliehne Gabe. W. 12, 34. Frēī-: das Freigeben: Die F. der Orgel verlangt. Brachvogel FB. 2, 182. Gást-: dem Gast oder Gastfreunde gereichte, s. Ehren-G. Gêgen-: eine Gabe als Erwidrung einer empfangnen. Gnāden-: Gabe aus Gnade, unverdiente Gabe. Góttes-:
1) etwas von Gott Gegebnes, z. B. Brot. Chamisso 3, 304; Korn. Kompert Pfl. 1, 260; ein Kind. Immermann M. 1, 133 etc.
2) das ans Gotteshaus zu Gebende etc. Götter-: s. Gottes-G. (1): Trink den Wein, die G.! Hêr-: das Hergeben etc. Die Heraus-G. eines Gefangnen, eines Pfandes etc., auch: eines Buchs [= Veröffentlichung]. Hímmels-: Gottes-G. (1): ’S ist eine der größten H–n, | so ein lieb Ding im Arm zu haben. G. 11, 126; Eine edle H. ist | das Licht des Auges. Sch. 523a. Hín- etc.: das Hingeben, Hingebung: In der H. an eine gewisse geistige Unmittelbarkeit nur so hinzuleben. Danzel 352; Die gedankenlose H. an den flüchtigen Glanz des Bestehenden. Gutzkow R. 1, 238. Kúnd-: Kundgebung: Die K. seines Willens. Lêhr-: Lehrgeschicklichkeit, Anlage zum Lehren. Lōs-: das Losgeben: Die L. der Gefangnen, s. Frei-G. Māß-: das bestimmende maßgebende Verhältnis, Maßgebung: Die Räume wurden groß genug eingerichtet, nach M. einer zu hoffenden Vermehrung. G. 26, 251; Nach M. der neuen Konstitution regieren. W. 23, 182. Mīēth-: (veralt.) Gabe als Lohn für etwas Gethanes oder zu Leistendes, Bestechung. Zinkgräf 1, 221. Mít-: die Mitgift: Die Natur hatte sie mit einer sehr melodischen Stimme ausgestattet; das Bewusstsein dieser M. der Natur. Hippel Leb. 1, 30; M. der Braut etc. Mórgen-: Gabe am Morgen nach der Hochzeit, eig. des Gemahls an die Neuverheirathete. 2. Mos. 22, 16; Sir. 41, 26; Rückert Mak. 2, 172; Simrock Nib. 1058; W. 12, 29 etc., aber auch umgekehrt = Mitgift der Braut. Beer Arr. 21; Hochzeitsgeschenk. G. 6, 208; Simrock Nib. 1864 (ironisch); der für die Braut an die Verwandten gezahlte Kaufpreis. 1. Mos. 34, 12; 1. Sam. 18, 25.
Anm. S. Graff 4, 122; Benecke 1, 509, wo sich auch findet: Einer Wittwen ihr Abendgab folgen. Vgl. morganatisch. Auch: Be- und Ver-morgengaben, tr.: mit einer Morgengabe aussteuern, z. B.: Hab ich meine liebe Braut mit einer Panzerketten vermorgengabet. Schweinichen 3, 287. Natūr-: natürliche Anlage. Opfer-: als Opfer dargebrachte Gabe. Ramler F. 1, 11. Rêde-: Talent, natürliche Fähigkeit der Rede. Rückert Mak. 1, 3. Rück-: das Zurückgeben: Das Pfand bürgt für die R. des Geliehenen etc. Sprāchen-: Anlagen, Talent für Sprachen. G. 22, 192. ūber-: das Übergeben, Überliefern, wodurch Etwas in den Besitz eines Andern übergeht: Die Ü. eines Guts an den Käufer, der Festung an den Belagrer etc. Vōr-: vorweg gereichte Gabe: Ich beschwichtigte sie mit einigen V–n des Nachtisches. G. 22, 311. Wég-: das Weggeben, Verschenken. Wēīhnachts-: Weihnachtsgeschenk. Gutzkow R. 7, 368. Wī(ē)der-: das Wiedergeben, die Zurückgabe; auch das Ausdrücken empfangner Eindrücke etc. in einer Sprache. Burmeister gB. 1, VII. Wünschel-: die Einem verliehne Gabe, wonach seine Wünsche in Erfüllung gehn. W. 12, 59, vgl. Wünschelruthe etc. Zū-: das obendrein oder Zu-Gegebne, s. Bei-G.: Warum er die letztere [Statüe] so geringschätzig hielt, daß er sie zur Z. bestimmte. L. 6, 427; Von der Königin hängt allein es ab, | sich selbst zu erhalten, euch Z–n auch mit ihr. G. 12, 182 [ihr Nebenpersonen geht dann mit in den Kauf]. Zurück-: das Zurückgeben, Rück- G.: Lösegeld, welches er für die Z. seiner Gemahlin zu geben . gedächte. W. 29, 131; Die Frage war, ob er die höchste Gewalt behalten oder dem .. Volk zurückgeben sollte .. Die von Agrippa angerathene Z. HorBr. 1, 8 u. ä. m.