fügsam
Fügsamkeit
Fügſam, a. (~keit, f.): ſich fügend, gefügig: Als
ſorglicher, allen Launen f–er Krankenwärter. Auerbach Leb. 2,
151; So entrinnen jeder Stunde | f. glückliche Geſchäfte. G.
6, 89; Die f–ſte Demuth. Immermann M. 2, 64; Daß von
F–keit nicht mehr die Rede ſein könne vor der vollendeten
Thatſache. Lewald W. 1, 335; F–keit in das allgemeine Geſetz
zu lernen. 3, 140; Für Geſetz und Ordnung f., | ſtrebt der
franke Geiſt nach Wahrheit. V. 4, 101 ꝛc. — Ungw. mit
Genit.: F. jeglichen Gebots. Halm Griſeldis 1, Scene 1. —
Ohne Uml.: Nie möchte der Schild .. fugſam ſein der
ſcheuen .. Linken [für ſie paſſend]. V. Ov. 2, 293.
Zſſtzg.: Ge-: Er gehorcht nicht oder nur halb; man
verkümmert ihm ſeine Penſion, er wird nicht g–er. G. 39,
233. — Un-: ungehorſam, ungefällig u. ä. m.
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