fügsam
Fügsamkeit
Fügsam, a. (~keit, f.):
sich fügend, gefügig: Als sorglicher, allen Launen f–er Krankenwärter. Leb. 2, 151; So entrinnen jeder Stunde | f. glückliche Geschäfte. 6, 89; Die f–ste Demuth. M. 2, 64; Daß von F–keit nicht mehr die Rede sein könne vor der vollendeten Thatsache. W. 1, 335; F–keit in das allgemeine Gesetz zu lernen. 3, 140; Für Gesetz und Ordnung f., | strebt der franke Geist nach Wahrheit. 4, 101 etc. — Ungw. mit Genit.: F. jeglichen Gebots. Griseldis 1, Scene 1. — Ohne Uml.: Nie möchte der Schild .. fugsam sein der scheuen .. Linken [für sie passend]. Ov. 2, 293.
Zsstzg.: Ge-: Er gehorcht nicht oder nur halb; man verkümmert ihm seine Pension, er wird nicht g–er. G. 39, 233. —
Un-: ungehorsam, ungefällig u. ä. m.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.