Fremdling
Frémdling, m., –(e)s; –e:
eine Person, insofern sie an einem Ort oder in einer Sache fremd ist: 1. 12, 10 etc.; Vor einem Jahre trat sie [s. Anm.] als F. . hier ein. 15, 230; 4, 283; Ein F. tritt er in sein Eigenthum, | das längst verlaßne ein. 336b; 492a u. b; Als sie den F. bemerkte, der ihr nicht fremd war. 8, 75 etc., übertr.: In diesem Fach bin ich ein F. [Laie]; Ein F. aller Freuden, | ach, leb’ ich, um zu leiden. A. 7, 161); Ein F. allen Freuden | leb’ ich. (ebd. 9, 180); Thränen .. unweinbar dem 62* F. | sanftes, edles Gefühls. Od. 1, 23 etc. — 2) Wanderfalke. — 3) Findlings- oder erratische Blöcke.
Anm. Versch.: der Fremde z. B. in der Bed. des Nicht- Hausgenossen: Fremde [Gäste] zu Tisch haben etc. Ferner sind für uns andre Völker oder Personen daraus in ihrer Heimath Fremde und erst, wenn sie in unsre Heimath kommen, Fremdlinge. Ein Deutscher z.B. in Frankreich wird sagen, daß er ein F. unter Fremden [nicht: unter Fremdlingen] lebe etc. Daher sagt vollkommen sprachgebräuchlich der Schwede Wrangel zu Wallenstein: Man hat uns übers Ostmeer hergerufen .. Aber jetzt schon .. erblickt [man] mit schelem Aug’ die F–e im Reich. 364a; dagegen ungw.: Die Flotten, | die in der F–e Land tragen den heimischen Fleiß. 76a etc. — F. auch von weiblichen Personen, s. o. 15, 230 und vgl. Gast, doch findet sich auch: Fremdlingin, z. B. H. 2, 97; 3, 117; 275; Ar. 3, 68; Ov. 1, 295; Mosch. 2, 10. — Veralt.: Fremdlinger. Ps. (Vorr. 3). — S. † Ling.
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