Freilich
Frēīlich, adv : 1) eigentl. = frei (ſ. d.), Anm.,
z. B.: Ich kann ja f. [ungehindert] davon fliegen. G. 32,
79; Dagegen muß ich f. [offen] und feierlich proteſtieren.
Dieſterweg Päd. 1, 68; Tacitus wurde ihren [würde ihrer]
nit vergeſſen und ſie f. [offen, offenbar] hierin ausgenom-
men haben. Stumpf 180a ꝛc. — 2) daher (vgl. frei ge-
ſtanden ꝛc.) zur Bez. eines Zugeſtändniſſes = aller-
dings, und zwar, wie Dies: a) (veralt.) zur Verſtär-
kung: Unſers Namens wird mit der Zeit vergeſſen, daß f.
[gar, durchaus] Niemand unſers Thuns gedenken wird.
Weish. 2, 4 ꝛc. — b) als bejahende Antwort auf eine
Frage = Das geſtehe ich frei, — ſei es, daß man wi-
derſtrebend Etwas zugeben muß (ſ. c), oder daß man
ſeine Verwundrung bezeigt, wie der Fragende es anders
erwarten konnte, vgl. z. B. die Antwort: F. hab ich
Das — auf die zwei Fragen: „Haſt du darin nicht unrecht
gehandelt?“ und: „Haſt du darin wohl recht gehandelt?“ —
Röm. 3, 29; „Eine Verſchwörung? Du lieber Gott! | Da
können ja die Herren nicht mehr zahlen“. F. Sch. 327b; Ja
f.; Nun f. ꝛc. — c) zur Bez. von etwas Einzuräumen-
dem, von einem Zugeſtändnis, mit nachfolgendem oder
ergänzbarem: aber, allein, doch, dennoch, wenn, nur:
Es iſt f. wahr, aber (allein) er hätte es nicht ſagen
müſſen; Er hat in der Sache f. Recht, wenn er nur eine min-
der verletzende Form gewählt hätte; Ja, wenn ich unvorſich-
tig wäre, | da f. ſchnitte mich die Scheere; | allein ich bin ja
ſchon mit ihr bekannt. Gellert 1, 289; Für mich war der Um-
gang .. höchſt lehrreich, f. nicht zu meinem augenblicklichen
Vortheil. G. 22, 203; Allein f. muß man auch dieſe Worte
nicht ſo nehmen, wie ſie für uns Mittelländer daſtehn. Lichten-
berg 4, 105 ꝛc. — Auch ſubſtant.: Ein ganzes Heer von
Freilich’s, Allerdings, Dennoch’s und Aber’s. Gutzkow Dr. 1, 7.
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