Faksimile 0498 | Seite 490
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Freilich
Frēīlich, adv :
1) eigentl. = frei (s. d.), Anm., z. B.: Ich kann ja f. [ungehindert] davon fliegen. G. 32, 79; Dagegen muß ich f. [offen] und feierlich protestieren. Diesterweg Päd. 1, 68; Tacitus wurde ihren [würde ihrer] nit vergessen und sie f. [offen, offenbar] hierin ausgenommen haben. Stumpf 180a etc. 2) daher (vgl. frei gestanden etc.) zur Bez. eines Zugeständnisses = allerdings, und zwar, wie Dies:
a) (veralt.) zur Verstärkung: Unsers Namens wird mit der Zeit vergessen, daß f. [gar, durchaus] Niemand unsers Thuns gedenken wird. Weish. 2, 4 etc.
b) als bejahende Antwort auf eine Frage = Das gestehe ich frei, sei es, daß man widerstrebend Etwas zugeben muß (s. c), oder daß man seine Verwundrung bezeigt, wie der Fragende es anders erwarten konnte, vgl. z. B. die Antwort: F. hab ich Das auf die zwei Fragen: „Hast du darin nicht unrecht gehandelt?“ und: „Hast du darin wohl recht gehandelt?“ Röm. 3, 29; „Eine Verschwörung? Du lieber Gott! | Da können ja die Herren nicht mehr zahlen“. F. Sch. 327b; Ja f.; Nun f. etc.
c) zur Bez. von etwas Einzuräumendem, von einem Zugeständnis, mit nachfolgendem oder ergänzbarem: aber, allein, doch, dennoch, wenn, nur: Es ist f. wahr, aber (allein) er hätte es nicht sagen müssen; Er hat in der Sache f. Recht, wenn er nur eine minder verletzende Form gewählt hätte; Ja, wenn ich unvorsichtig wäre, | da f. schnitte mich die Scheere; | allein ich bin ja schon mit ihr bekannt. Gellert 1, 289; Für mich war der Umgang .. höchst lehrreich, f. nicht zu meinem augenblicklichen Vortheil. G. 22, 203; Allein f. muß man auch diese Worte nicht so nehmen, wie sie für uns Mittelländer dastehn. Lichtenberg 4, 105 etc. Auch substant.: Ein ganzes Heer von Freilich’s, Allerdings, Dennoch’s und Aber’s. Gutzkow Dr. 1, 7.