Frei
II. Frēī, 1) m. (ſ. Anm.): ein Freier, nam. Frei-
herr (ſ. Friſch 1, 293c; Schm. 1, 606): Das iſt der Herr
des Städtleins, der Regensberger F. Reithard 52; 68;
Ringgenberg, der F. 282. — Jetzt gewöhnlicher im fem.:
Die Gräfin dAmizont, Freiin von Oſteggen. Gutzkow R. 6,
50; Die Freiin fliegt herab ans Thor. Pfeffel Po. 3, 25
ꝛc. (ſ. Frei-Frau und -Fräulein). — Auch Zſſtzg.: So
reit’ ich junger Sorgenfrei. Langbein 2, 147; Hans Sor-
genfrei ꝛc., vgl. Hans Ohneſorge = ſorgloſer Menſch.
— 2) n. -(ſ. Anm.): Seitdem iſt unſer F. [Freiheit] in
Dienſtbarkeit verkehret. Logau, ſ. L. 5, 300. — Auch hier
Zſſtzg.: Unter der Linde Schirm | winkt, mit wehendem
Kranze, | ſchon das längliche Sorgenfrei. Matthiſſon 43;
B. 9b ꝛc. (vgl. Sansſouci).
Anm. Ohne eig. Deklination, obgleich — wie bei
Eigennamen — Genit. und Mz. durch Anhängung von ’s ge-
bildet werden können.
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