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Frei
II. Frēī, 1) m. (s. Anm.):
ein Freier, nam. Freiherr (s. Frisch 1, 293c; Schm. 1, 606): Das ist der Herr des Städtleins, der Regensberger F. Reithard 52; 68; Ringgenberg, der F. 282. Jetzt gewöhnlicher im fem.: Die Gräfin dAmizont, Freiin von Osteggen. Gutzkow R. 6, 50; Die Freiin fliegt herab ans Thor. Pfeffel Po. 3, 25 etc. (s. Frei-Frau und -Fräulein). Auch Zsstzg.: So reit’ ich junger Sorgenfrei. Langbein 2, 147; Hans Sorgenfrei etc., vgl. Hans Ohnesorge = sorgloser Mensch. 2) n. -(s. Anm.): Seitdem ist unser F. [Freiheit] in Dienstbarkeit verkehret. Logau, s. L. 5, 300. Auch hier Zsstzg.: Unter der Linde Schirm | winkt, mit wehendem Kranze, | schon das längliche Sorgenfrei. Matthisson 43; B. 9b etc. (vgl. Sanssouci).
Anm. Ohne eig. Deklination, obgleich wie bei Eigennamen Genit. und Mz. durch Anhängung von ’s gebildet werden können.