Frei
II. Frēī, 1) m. (s. Anm.):
ein Freier, nam. Freiherr (s. 1, 293c; 1, 606): Das ist der Herr des Städtleins, der Regensberger F. 52; 68; Ringgenberg, der F. 282. — Jetzt gewöhnlicher im fem.: Die Gräfin dAmizont, Freiin von Osteggen. R. 6, 50; Die Freiin fliegt herab ans Thor. Po. 3, 25 etc. (s. Frei-Frau und -Fräulein). — Auch Zsstzg.: So reit’ ich junger Sorgenfrei. 2, 147; Hans Sorgenfrei etc., vgl. Hans Ohnesorge = sorgloser Mensch. — 2) n. -(s. Anm.): Seitdem ist unser F. [Freiheit] in Dienstbarkeit verkehret. s. 5, 300. — Auch hier Zsstzg.: Unter der Linde Schirm | winkt, mit wehendem Kranze, | schon das längliche Sorgenfrei. 43; 9b etc. (vgl. Sanssouci).
Anm. Ohne eig. Deklination, obgleich — wie bei Eigennamen — Genit. und Mz. durch Anhängung von ’s gebildet werden können.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.