frank
I. Fránk, a.:
frei (s. d.) in Bezug auf Personen, von keinem Zwang beschränkt; grade und offen; gew. verbunden mit „frei“ und Dies verstärkend: So sag’ doch f. und frei dem Pack, | wie du’s mit ihnen meinest. 3, 108; F. und frei [ehrlich gestanden]. 74; [Jch] fühle mich so f. und frei. 12, 28; Abends spät gelangte ich nach Teplitz, f. und frei, zu einigem Mißvergnügen einer heitern Gesellschaft, welche schadenfroh gehofft, mich .. als Gefangenen eskortiert zu sehen. 40, 215; 20, 71; Nennt Dies nicht Empfindelei! Davon bin ich f. und frei. 1, 111 u. v.; auch in umgekehrter Folge: Heut’ Abend werd’ ich frei und f. Po. 3, 96; Ich bin ein freier, f–er Mann. N. 5, 314 etc. — Seltner sonst: Auf f–en Füßen. 174; Da kann man f. und fröhlich leben. 3, 75; Rund und f. trägt er seinen Nacken dem Joch an. Th. 2, 19; So f. und edel von uns behandelt. 10, 52; F. und ungefesselt mit ihm scherzen. 2, 99; O wie gefährlich ist’s, daß dieser Mensch so f. umhergeht. Haml. 4, 3; Die betroffen staunende und halb verlegne Miene .., die erst allmählich in den f–en gentlemännischen Anstand überging. Leg. 1, 148; Auf des Herrn Roß sich geschwungen f. 381; Unbiegsam dem Ansehn, | f., ein Verächter dem Neid. 3, 5; An Leib und Seele f. 162; Der f–e Geist. 4, 101; Du hörtest .. den Kettenklang. | Von Donnern scholl’s und bald von Rufern: | F., Brüder, f.! 3, 186; Damit ich das Wort gerad und f. euch verkünde. Od. 1, 374; Jl. 9, 309; Eine f–e Erklärung schuldig. Myth. 1, 31; Hätt’ er nur etwas f–er und unmaßgeblicher gelehrmeistert. Ant. 2, 19.
Anm. Nbnf. zu frei (s. d. und vgl. frech), die sich in dem Namen des zuerst um die Mitte des dritten Jahrhunderts unsrer Zeitrechnung erwähnten Volksstamms der Franken findet und in den roman. Sprachen allgemein erhalten hat (vgl. frankieren, franko etc. und nam. z. B. in English Synonymes den Unterschied von frank und free), während deutsch es eig. allgemein üblich nur in der alliterierenden Verbindung mit frei ist. — Vgl.: Also daß Frank sei frei, frech (audax, strenuus), wie man noch spricht: Franßmut(h) für kühn und thätig. 180b.
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