Fraisch
Frais
Frāīsch, Frāīs, f. (n.); 0 (mundartl.):
1) konvulsivischer Zufall: Aus Forcht, der Finger möchte in ein Wasser-Fraiß fallen. EfA. 2, 626; Das Darm-Fraiß [Kolik]. 1, 186a; Einen Segen fürs Fräsch und Herzgespann. M. 1, 56 etc. —
2) fallende Sucht, auch: Fraißam, und so auch als Bez. mehrerer gegen dies Übel für heilkräftig erachteter Pflanzen, wie Lathraea squamaria; Viola tricolor etc. —
3) Ggst. der Furcht, des Schreckens (vgl. 1480, 3). — Dazu: Fraißlich (s. 4), a.: Furcht erregend (vgl. Erz. 147); Was hat so freißlich scharfen Ort? Ged. 558; Habegern von Fürchtenicht, | der preisliche, freisliche, unabweisliche etc. Mak. 2, 31. — Freisam, a.: schrecklich, gewaltig. 1, 290c; Nem. 1, 241; Ein wilder, freisamer Mann. 2, 407. —
4) Vergehen, nam. Kriminalverbrechen, so auch die Gerichtsbarkeit in Kriminalsachen, Blutbann, und dazu: Fraißlich (s. 3), a.: dazu gehörig, kriminell. Ph. 2, 330, vgl. Frais-Fall. — Dazu: F.-Gericht, (-Gerichts-) Herr, -Zent etc.
Anm. S. 1, 617 ff.; 23b. — Grundbed. wohl Schrecken, Beben (vgl. auch frieren und Gicht III, Anm.). — Ahd. freisa, mhd. vreise, Gefahr, vgl. goth. fráisan, versuchen.
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