frachten
Fráchten, tr.: Etwas als Fracht befördern, ſo-
wohl von dem Spediteur und Verſender — dem „Be-
frachter“ — als auch von dem Jnhaber des Fracht-
Schiffs oder Wagens — dem „Verfrachter“: Ein Schiff
zu f., um ſie uns zuzuführen. Niebuhr Nachg. 325. Dazu:
Frachter, von Beiden, z. B. = Frachtfuhrmann:
Frachter, die hier verkehrten, da ſie für ihre Pferde gute
Stallung fanden. Carion MarTher. 1, 12.
Zſſtzg. ſ. die von laden, z. B.: Be-: mit Fracht
beladen: Einen Wagen, ein Schiff b.; Daß Andre ihre Ka-
nots mit Landesprodukten befrachteten. Forſter R. 1, 193;
Lange Tag’ und Nächte ſtand mein Schiff befrachtet. G. 1,
243 ꝛc. Übertr.: Eine Wage, deren eine Schale | mit
Gold und aber Gold er hieß b. Chamiſſo 4, 83; Die Rock-
taſchen mit Manchem befrachtet. Immermann M. 1, 275;
IP. 20, 189; 54, 30 ꝛc.; Dieſer Fuhrmann bin ich, dieſer
Befrachter [ſ. o.] ſind Sie. L. 10, 127; Die Befrachtung
eines Schiffs. — Ent-: Ggſtz. be-f., die Fracht ab-
laden: Die müden Thier’ entſchirrt, entfrachtet. Rückert N.
144. — Über-: übermäßig befrachten: Das überfrach-
fete Schiff ꝛc., auch wie „überladen“: Ein Extenſum mit
ahero“, | „alldieweilen“ und „ſintemal“ altfränkiſch |
ērachtet. KlSchmidt 2, 422. — Ver-: 1) die Fracht
Etwas bezahlen. — 2) Etwas als Fracht verſen-
bder befördern: Ihre Ladungen bis nach Konſtantinopel
! Kapper Chr. 2, 4. — 3) ein Frachtſchiff, einen
achtwagen vermiethen. So nam.: Verfrachter, der
heder, von dem der Befrachter ein Schiff miethet ꝛc.
Verfrachtung.
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