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frachten
Fráchten, tr.:
Etwas als Fracht befördern, sowohl von dem Spediteur und Versender dem „Befrachter“ als auch von dem Jnhaber des Fracht- Schiffs oder Wagens dem „Verfrachter“: Ein Schiff zu f., um sie uns zuzuführen. Niebuhr Nachg. 325. Dazu: Frachter, von Beiden, z. B. = Frachtfuhrmann: Frachter, die hier verkehrten, da sie für ihre Pferde gute Stallung fanden. Carion MarTher. 1, 12.
Zsstzg. s. die von laden, z. B.: Be-: mit Fracht beladen: Einen Wagen, ein Schiff b.; Daß Andre ihre Kanots mit Landesprodukten befrachteten. Forster R. 1, 193; Lange Tag’ und Nächte stand mein Schiff befrachtet. G. 1, 243 etc. Übertr.: Eine Wage, deren eine Schale | mit Gold und aber Gold er hieß b. Chamisso 4, 83; Die Rocktaschen mit Manchem befrachtet. Immermann M. 1, 275; IP. 20, 189; 54, 30 etc.; Dieser Fuhrmann bin ich, dieser Befrachter [s. o.] sind Sie. L. 10, 127; Die Befrachtung eines Schiffs.
Ent-: Ggstz. be-f., die Fracht abladen: Die müden Thier’ entschirrt, entfrachtet. Rückert N. 144.
Über-: übermäßig befrachten: Das überfrachfete Schiff etc., auch wie „überladen“: Ein Extensum mit ahero“, | „alldieweilen“ und „sintemal“ altfränkisch | ērachtet. KlSchmidt 2, 422.
Ver-:
1) die Fracht Etwas bezahlen.
2) Etwas als Fracht versenbder befördern: Ihre Ladungen bis nach Konstantinopel ! Kapper Chr. 2, 4.
3) ein Frachtschiff, einen achtwagen vermiethen. So nam.: Verfrachter, der heder, von dem der Befrachter ein Schiff miethet etc. Verfrachtung.