Frachl
Fráchl, f.; –en; -:
1) der Lohn für Befördrung von Gütern auf der Achse oder auf einem Schiff, Frachtgeld: Wofür die F. per Schiffpfund mit 2 Thaler bedungen ist; Dem Fuhrmann wegen Beschädigung des Guts die F. einhalten etc. —
2) Waaren, die auf der Achse oder auf Schiffen von einem Ort zum andern befördert werden, Frachtgut: Viele F–en mit der Eisenbahn befördern; Er [der Kapitän] kam zurück mit reicher F. Garb. 108; Wenn .. der Wellen schwarzer Rachen | den F–en droht. 1, 14; Ich bin doch so arm nicht, daß ich euch nicht euren wohlverdienten Fuhrlohn bezahlen könnte, so ich doch die F. euch abgenommen habe. 3, 504 etc. —
3) die Ladung eines Frachtwagens oder Schiffs: Volle — im Ggstz.: Halbe [d. h. nicht die volle] F. haben; An einem Ort ist schlaffe F., wenig Güter zu verladen, Ggstz.: Greifische (plattd. u. Schiff.: grepische) F.
Anm. Ahd. frêht(î), Verdienst, Lohn; frêhtôn, verdienen; vgl. engl. freight, frz. fret, Frachtlohn etc.
Zsstzg.: Fāūt-: (Schiff.) Das Schiff hat eine F. gemacht, wenn die schon eingenommene Ladung irgendwelcher Umstände halber am selben Ort wieder ausgeladen werden muß. Vom frz. faute: „Fehlfracht“. — Kāhn- [1; 2; 3]: insofern das Befördrungsmittel ein Kahn ist. — Lánd- [1; 2]: in Bezug auf die Befördrung auf der Achse, Ggstz.: Schiff-, Wasser-F. — Bei Spate: Troß-F. —
Rück-: die auf der Rückfahrt zu befördernde Fracht. JP. 3, 23. — Schíff-, Tróss-: s. Land-F., Kahn-F. —
Über-: die Fracht für das Gepäck, das ein Reisender über das festgesetzte Maß des sogen. Passagierguts hat. —
Wásser-: s. Land-F. u. ä. m.
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