Faksimile 0490 | Seite 482
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Frachl
Fráchl, f.; –en; -:
1) der Lohn für Befördrung von Gütern auf der Achse oder auf einem Schiff, Frachtgeld: Wofür die F. per Schiffpfund mit 2 Thaler bedungen ist; Dem Fuhrmann wegen Beschädigung des Guts die F. einhalten etc.
2) Waaren, die auf der Achse oder auf Schiffen von einem Ort zum andern befördert werden, Frachtgut: Viele F–en mit der Eisenbahn befördern; Er [der Kapitän] kam zurück mit reicher F. Freiligrath Garb. 108; Wenn .. der Wellen schwarzer Rachen | den F–en droht. Hagedorn 1, 14; Ich bin doch so arm nicht, daß ich euch nicht euren wohlverdienten Fuhrlohn bezahlen könnte, so ich doch die F. euch abgenommen habe. Hebel 3, 504 etc.
3) die Ladung eines Frachtwagens oder Schiffs: Volle im Ggstz.: Halbe [d. h. nicht die volle] F. haben; An einem Ort ist schlaffe F., wenig Güter zu verladen, Ggstz.: Greifische (plattd. u. Schiff.: grepische) F.
Anm. Ahd. frêht(î), Verdienst, Lohn; frêhtôn, verdienen; vgl. engl. freight, frz. fret, Frachtlohn etc.
Zsstzg.: Fāūt-: (Schiff.) Das Schiff hat eine F. gemacht, wenn die schon eingenommene Ladung irgendwelcher Umstände halber am selben Ort wieder ausgeladen werden muß. Vom frz. faute: „Fehlfracht“. Kāhn- [1; 2; 3]: insofern das Befördrungsmittel ein Kahn ist. Lánd- [1; 2]: in Bezug auf die Befördrung auf der Achse, Ggstz.: Schiff-, Wasser-F. Bei Spate: Troß-F.
Rück-: die auf der Rückfahrt zu befördernde Fracht. JP. 3, 23. Schíff-, Tróss-: s. Land-F., Kahn-F.
Über-: die Fracht für das Gepäck, das ein Reisender über das festgesetzte Maß des sogen. Passagierguts hat.
Wásser-: s. Land-F. u. ä. m.