Förster
Förſter, m., –s; uv.: 1) ein Forſtbeamter, der
die Aufſicht über einen Forſt hat, an verſch. Orten
verſchiedne Rangſtufen bezeichnend, z. B.: F., oder wie
ſie in Schwaben genennet werden, Forſtknechte. Döbel 4, 58a;
Die Unter-F., Forſtknechte. Krünitz 14, 537 ꝛc. — Es giebt:
Ober-, Unter-, Revier-F. (König Kl. 2, 11); Holz-F., der
nur über das Gehölz, nicht über die Jagd die Aufſicht
hat ꝛc. Vgl. Forſtmeiſter. — 2) der Beſitzer einer
Forſthube, ein geforſteter Mann: Erb-F., wenn die
Forſthube erblich iſt.
Anm. Die Frau eines F–s: F–in. — Mundartl. auch:
Forſt(n)er.
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