forsten
Fórsten, tr.:
1) Einen Waldgrund f., ver-f., die forsiliche Obrigkeit darüber beanspruchen, denBann darauf legen. —
2) Eine Person f., ein-f., ihr ein Anrecht, einen Antheil an einem Forst geben: Ein geforsteter Mann, s. 1, 565.
Zsstzg. z.B.: Āūf-: Wälder anpflanzen: Die Aufforstung kahler Gebirgsflächen. Tschudi Th. 233; Sorglosigkeit für die Wiederaufforstung. 254. —
Āūs-: in einem Forst Bäume aushauen: Weil die Ausforstungen unforstmäßig betrieben und der Nachwuchs vernachlässigt worden sind. Grube Geogr. 3, 348, zuw. = ausroden. —
Be-: einen Wald etc. forstmäßig bewirthschaften etc.: Beforstetes Revier. Auerbach Leb. 1, 8; Beforstung. 5 etc. —
Durch-: D. heißt einen Waldbestand nach den Gesetzen der Forstwissenschaft behandeln, demnach, wenn er zu dicht steht, lichten, — wenn Bäume ausgegangen sind, neue nachpflanzen. Schacht 386; Gutzkow Unterh. 2, 2, 25b. — Eīn- [2]. — Ver-[1]: Einen Baum v., die Forstgebühren dafür zahlen.
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