Förster
Förster, m., –s; uv.:
1) ein Forstbeamter, der die Aufsicht über einen Forst hat, an versch. Orten verschiedne Rangstufen bezeichnend, z. B.: F., oder wie sie in Schwaben genennet werden, Forstknechte. 4, 58a; Die Unter-F., Forstknechte. 14, 537 etc. — Es giebt: Ober-, Unter-, Revier-F. Kl. 2, 11); Holz-F., der nur über das Gehölz, nicht über die Jagd die Aufsicht hat etc. Vgl. Forstmeister. — 2) der Besitzer einer Forsthube, ein geforsteter Mann: Erb-F., wenn die Forsthube erblich ist.
Anm. Die Frau eines F–s: F–in. — Mundartl. auch: Forst(n)er.
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