folgsam
Folgsamkeit
Fólgſam, a. (~keit, f.): geneigt und bereit zu fol-
gen (ſ. d. 2), gehorſam, gw. von Perſonen: F–e Kin-
der; Fluchwürdige Gewalt der Stimme, die | mich einſt ſo
glatt zur F–keit gewöhnte. G. 13, 329; F–lich. Freiligrath
Pol. 1, 47 ꝛc. Zuw. wie fügſam ꝛc., auch von Din-
gen: Das un-f–e, ſtörriſche Haar ihres Kopfes in die ge-
wünſchte Form zu zwängen. Burmeiſter gB. 2, 131 ꝛc. Ver-
alt.: Sich den Medicis unterthänig und gefolgig erzeigt.
Fiſchart (Wackernagel 3, 1, 493 Z. 25). S. folglich, Anm.
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