folglich
Fólglich, 1) a.:
(mundartl.) = folgend(s), künftig, hernach, ferner etc. — 2) conj., Angabe einer Folgerung = in Folge des Vorangehenden, also etc.: Wir sind Menschen, f. sind wir sterblich, veralt. auch hier „folgends“ nochoft bei z. B. 3, 1, 1029.
Anm. Für 2 mundartl. auch: All-f.; Ein-f. 1, 249; 9, 350; 467; Ph. 1, 55; 2, 98; Ge-f. 13, 323; Ver-f.; Folgsam. EfA. 1, 331; Einfolgsam; Folgbar etc. — Außerdem vgl.: Folgbar und Zsstzg. und z. B.: Ein poetischer Geist steigt unnachfölglich [so daß Niemand ihm nachfolgen, ihn erreichen kann]. 800 und nam.: Noth-f. = mit Nothwendigkeit folgend, nothwendigerweise: Ihr Theater mußte noth-f. ein abderitisches werden. 13, 168; 9, 138; Noth-f–erweise. 3, 1, 479 Z. 21.
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