folgern
Fólgern, tr.: Etwas aus etwas Angenommenem
oder Gegebnem Folgendes (ſ. folgen 5), daraus Her-
porgehendes, ſich Ergebendes denkend, durch Vernunft-
ſchlüſſe herleiten, ſchließen; auch ohne ausgedrücktes
Objekt und zuw. refl.: Durch die Erfüllung deutet | (ſo
folgert ſie) der Herr des Schickſals ſelbſt ihr an ꝛc. Alxinger
D. 82; Aus dieſen Sätzen folgert [ergiebt] ſich ein Zwie-
ſpalt der äſthetiſchen Theorien von ſelbſt. Gervinus Lit. 5,
618; Seine Farbentheorie, aus welcher gefolgert wird, daß
die dioptriſchen Fernröhre nicht zu verbeſſern ſeien. G. 39,
236; Rückert W. 4, 165.
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