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Folgerung
Fólgerung, f.; –en:
das Folgern und das Gefolgerte, nam. ein aus einem Satz sich ohne weitläufigen Beweis ergebender Satz: F–en aus Etwas ziehen etc.; Seine F. aus der newtonischen Lehre, daß ... etc., zeugt von inem sehr geistreichen Manne, so wie seine GegenF., als das Erperiment nicht erwartetermaßen abläuft, die newtonische Lehre sei nicht haltbar, ganz untadeligist. G. 39, 264; 245; Den Aporemen vorzubeugen, die aus einer solchen Schluß-F. hervorgehen könnten. Danzel 456 etc. Veralt. st. Folge: Wie deutlich zeigt’ ich ihm des Stolzes F–en. JESchlegel 1, 226.