folgern
Fólgern, tr.:
Etwas aus etwas Angenommenem oder Gegebnem Folgendes (s. folgen 5), daraus Herporgehendes, sich Ergebendes denkend, durch Vernunftschlüsse herleiten, schließen; auch ohne ausgedrücktes Objekt und zuw. refl.: Durch die Erfüllung deutet | (so folgert sie) der Herr des Schicksals selbst ihr an etc. D. 82; Aus diesen Sätzen folgert [ergiebt] sich ein Zwiespalt der ästhetischen Theorien von selbst. Lit. 5, 618; Seine Farbentheorie, aus welcher gefolgert wird, daß die dioptrischen Fernröhre nicht zu verbessern seien. 39, 236; W. 4, 165.
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