flügge
Flügge, a.: eig. von Vögeln, denen die Federn ſo
weit gewachſen, daß ſie aus dem Neſt fliegen können,
und dann übertr., auch von Menſchen: Alexis H. 2, 3,
14; Auerbach Ab. 241; Freiligrath G. 1, 297; Gutzkow R.
6, 366; V. Od. 16, 217; Nur iſt er noch zu wenig f. und
allzu grünlicht in allen ſeinen Geſinnungen. Tieck Nov. 7,
218; Dieſe unf–n Neſtlinge [Kinder als Schauſpieler].
Gervinus Sh. 1, 146; Tieck Acc. 1, 220 ꝛc.
Anm. Ahd. fucchi ꝛc. Nbnf.: Des Königs Töchterlein
war ..flick geworden. Blumauer 2, 174; 1, 149; FrMül-
ler F. 81; W. 1, 143 ꝛc. — Ihr flückes Kind. Rückert
Weish. 4, 107; Roſt. 16a; Ein unflückes Täubchen. Mak.
104. S. auch Geflügel, Anm.
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