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flügge
Flügge, a.:
eig. von Vögeln, denen die Federn so weit gewachsen, daß sie aus dem Nest fliegen können, und dann übertr., auch von Menschen: Alexis H. 2, 3, 14; Auerbach Ab. 241; Freiligrath G. 1, 297; Gutzkow R. 6, 366; V. Od. 16, 217; Nur ist er noch zu wenig f. und allzu grünlicht in allen seinen Gesinnungen. Tieck Nov. 7, 218; Diese unf–n Nestlinge [Kinder als Schauspieler]. Gervinus Sh. 1, 146; Tieck Acc. 1, 220 etc.
Anm. Ahd. fucchi etc. Nbnf.: Des Königs Töchterlein war ..flick geworden. Blumauer 2, 174; 1, 149; FrMül- ler F. 81; W. 1, 143 etc. Ihr flückes Kind. Rückert Weish. 4, 107; Rost. 16a; Ein unflückes Täubchen. Mak. 104. S. auch Geflügel, Anm.