flügge
Flügge, a.:
eig. von Vögeln, denen die Federn so weit gewachsen, daß sie aus dem Nest fliegen können, und dann übertr., auch von Menschen: H. 2, 3, 14; Ab. 241; G. 1, 297; R. 6, 366; Od. 16, 217; Nur ist er noch zu wenig f. und allzu grünlicht in allen seinen Gesinnungen. Nov. 7, 218; Diese unf–n Nestlinge [Kinder als Schauspieler]. Sh. 1, 146; Acc. 1, 220 etc.
Anm. Ahd. fucchi etc. Nbnf.: Des Königs Töchterlein war ..flick geworden. 2, 174; 1, 149; ler F. 81; 1, 143 etc. — Ihr flückes Kind. Weish. 4, 107; Rost. 16a; Ein unflückes Täubchen. Mak. 104. S. auch Geflügel, Anm.
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