Flotte
Flótte, f.; –n; –n-: 1) = Flott II; ſ. z. B.
Bobrik 296: Die F–n der Schiffszimmerleute; an den Fiſcher-
netzen ꝛc. — 2) Färb.: die zum Ausfärben dienenden
Abkochungen von Farbſtoffen. So auch: Farb(e)-,
Färbe(r)-F. Karmarſch 2, 783 und z. B.: Krapp-F.
1, 159; Quercitron-F. 2, 74 ꝛc. — 3) eine größere
Anzahl zuſammengehöriger Schiffe, im engern Sinn
von Kriegsſchiffen: Kriegs-, Orlogs-F. (vgl. Ge-
ſchwader), doch auch: Handels- (Sch. 101b), Kauf-
fahrtei-F.; Scheren-F., ſ. Klippe, Anm. ꝛc., z. B.:
Es warten die F–n, | die in der Fremdlinge Land tragen den
heimiſchen Fleiß. Sch. 76a, vgl.: Den Teich, wo meine [des
Knaben] F. | von Tannenborke ſchwamm. Matthiſſon 92 ꝛc.
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