Flotte
Flótte, f.; –n; –n-:
1) = Flott II; s. z. B. 296: Die F–n der Schiffszimmerleute; an den Fischernetzen etc. —
2) Färb.: die zum Ausfärben dienenden Abkochungen von Farbstoffen. So auch: Farb(e)-, Färbe(r)-F. 2, 783 und z. B.: Krapp-F. 1, 159; Quercitron-F. 2, 74 etc. —
3) eine größere Anzahl zusammengehöriger Schiffe, im engern Sinn von Kriegsschiffen: Kriegs-, Orlogs-F. (vgl. Geschwader), doch auch: Handels- 101b), Kauffahrtei-F.; Scheren-F., s. Klippe, Anm. etc., z. B.: Es warten die F–n, | die in der Fremdlinge Land tragen den heimischen Fleiß. 76a, vgl.: Den Teich, wo meine [des Knaben] F. | von Tannenborke schwamm. 92 etc.
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