fliehbar
Flīēhbar, a.: was zu fliehen iſt: Was gut und ver-
kehrt, f. und erwünſchbar. V. H. 2, 39. — Ent-f., Etwas,
dem man entfliehen kann, gw. im Ggſtz.: Sei unent-
fliehbar wie die Bremſe. Rückert Mak. 2, 227; Die Unent-
fliehbarkeit ſeiner Strafen. Koſegarten Rh. 2, 164 ꝛc.
Anm. Seltner: Ein unentfliehlich Ungemach.
Gellert 1, 244; Der Tod iſt unentfliehſam. Rückert
Mak. 1, 102.
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