fliehbar
Flīēhbar, a.:
was zu fliehen ist: Was gut und verkehrt, f. und erwünschbar. H. 2, 39. — Ent-f., Etwas, dem man entfliehen kann, gw. im Ggstz.: Sei unentfliehbar wie die Bremse. Mak. 2, 227; Die Unentfliehbarkeit seiner Strafen. Rh. 2, 164 etc.
Anm. Seltner: Ein unentfliehlich Ungemach. 1, 244; Der Tod ist unentfliehsam. Mak. 1, 102.
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