Fischerei
Fischerēī, f.; –en:
das Fischen (s. d.), Gewerbe eines Fischers; Recht des Fischens in einem Gewässer; Ort wo gefischt werden kann: Von der F. leben; Das Gut hat schöne F–en; Der Gutsherr hat die F. auf dem See; Ob auch F. der Päpste | wo im Trüben fischt’ und krebste, | Glück zum Fang! 4, 79.
Anm. Veralt.: Liegt ein Flecklein in dem See mit einer lustigen Fischetzen. 395a, s. 1, 207b.
Zsstzg. theils nach dem gefischten Ggstd., z. B.: Bernstein-, Perl-F.; An die Stelle der abnehmenden Fisch-F. ist dagegen die mehr und mehr aufblühende Seesand-F. getreten. Kohl Irl. 1, 325; theils nach der Art des Fisches, z. B.: Angel-, Bären-, Hamen-, Kuppel-, Netz-F., so auch: Eis-F., auf dem Eis, Sprung-F., wo die Fische, indem sie nach einem Insekt an der Angel springen, sich fangen; Die Wald- F. ist unbedingt einer Steigerung der Fischbrut höchst nachtheilig. Grube 3, 233 etc.; ferner: Stock-F., Dummheit. Zinkgräf 1, 209 (s. Stockfisch). 57*
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