Fischer
Fischer, m., –s; uv.; –chen, lein:
1) Person, die fischt, nam., deren Gewerbe das Fischen ist: Die F–in. 7, 201; Wenn der F. ’s Netz auswirft. 207; Wer gleichet uns freudigen | F–n im Kahn? etc. —
2) auch von Thieren, z. B. die Fischmewe; eine Art Pelikan etc.
Zsstzg. z. B.: Āūstern- [1 u. 2]: ein Vogel, Haematopus ostralegus. —
Hécken-: Schnapphahn, Strauchdieb. Kohl A. 2, 120. —
Kárpfen-: Scheffel Tromp. 189. — Kȫnigs- [2]: Alcedo ispida, Eisvogel. Tschudi Th. 80. —
Ménschen-: Von M–n, die in einer sehr künstlichen Fischreuse, Dekretalen genannt, nach und nach alle Nationen und Fürsten Europens fangen werden. W. 27, 343. —
Pácht-: der eine Fischerei gepachtet. Raabe Gesetzs. 2, 515. —
Pfêrde-: Schottel 1117a, s. Heckenfischer. —
Rāūb-: dessen Fischen ein räuberisches ist u. ä. m.
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