Fischer
Fiſcher, m., –s; uv.; –chen, lein: 1) Perſon, die
fiſcht, nam., deren Gewerbe das Fiſchen iſt: Die F–in.
G. 7, 201; Wenn der F. ’s Netz auswirft. 207; Wer
gleichet uns freudigen | F–n im Kahn? Overbeck ꝛc. —
2) auch von Thieren, z. B. die Fiſchmewe; eine Art
Pelikan ꝛc.
Zſſtzg. z. B.: Āūſtern- [1 u. 2]: ein Vogel,
Haematopus ostralegus. — Hécken-: Schnapp-
hahn, Strauchdieb. Kohl A. 2, 120. — Kárpfen-:
Scheffel Tromp. 189. — Kȫnigs- [2]: Alcedo ispida,
Eisvogel. Tſchudi Th. 80. — Ménſchen-: Von M–n,
die in einer ſehr künſtlichen Fiſchreuſe, Dekretalen genannt,
nach und nach alle Nationen und Fürſten Europens fangen
werden. W. 27, 343. — Pácht-: der eine Fiſcherei
gepachtet. Raabe Geſetzſ. 2, 515. — Pfêrde-: Schottel
1117a, ſ. Heckenfiſcher. — Rāūb-: deſſen Fiſchen ein
räuberiſches iſt u. ä. m.
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