Gefäß
Ge~fǟß, n., –es; –e; -chen, lein; -:
was zum Fassen dient:
1) an Degen und ähnlichen Waffen der Theil, woran man sie mit der Hand fasst, der durch das Stichblatt geschützte Handgriff: Die Hand am G–e des Schwertes. Od. 11, 531; Säbel- Sold. Kr. 79), Degen-, Schwert-, Rappier-, Dolch- G. etc. —
2) nam. aber ein Behältnis, insofern es Etwas in sich zu fassen, als Inhalt in sich aufzunehmen dient. Vgl. das urspr. gleichbedeutende Faß, das jetzt aber nur noch eine bestimmte Art von Gefäß bez., s. auch Geschirr, das nam. auch die flacheren, weniger fassenden und deßhalb auch eigentl. nicht zum Fassen benutzten Geräthe der Wirthschaft (z. B. Teller etc., die man nicht füglich Gefäß nennt) mitbegreift:
a) zuw. allgem., wie z. B. 20, 231 von dem kaiserlichen Staatswagen beim Krönungszuge sagt: So sehr wir auch, als dieses kostbare G. mit so kostbarem Inhalt sich uns näherte, auf die hohen Personen unsere Augen gerichtet hatten; In dem leeren G. [Kirche] die alten Bewohner [Jesuiten] zu suchen. 23, 25 etc. — So spricht man bergm. von den Förder-G–n 1, 176), als dem Theil der Fördergeräthe, der die zu fördernden Mineralien umfasst, = der Kasten des Wagens etc. — So heißen ferner Schiffs-G–e allerlei Fahrzeuge u. ä. m. (s. Anm.). —
b) hierher gehört auch die übertr. Bedeutung, wonach eine Person ein G. heißt in Bezug auf einen Inhalt, der sie erfüllt: Schrecklich ist es, deiner [Apollo’s] Wahrheit | sterbliches G. zu sein. 61b; Der Mann ist uns ein kostbares G., | das wicht’ge Dinge einschließt. 359a; Ein Frauenzimmer, welches gefiel, war in ihren Augen .. ein G. und Werkzeug der bösen Geister. 1, 3, vgl. 9, 22 ff. —
c) besonders aber gilt G. von Haus- und Wirthschaftsgeräthen, die zur Aufnahme nam. von Flüssigkeiten dienen, zuw. kollektiv wie 4. 7, 85; 1. 29, 14; Sie gleichen dem Erden-G–e; leicht zerbricht es und schwer wird es von neuem ergänzt. 9, 170, gw. aber von den einzelnen Geräthen, z. B. 2. 4, 3 ff.; 15, 7 etc.; Langgehälstes Glas-G–e. 2, 211; Durchsichtig ... wie ein Krystall-G. mit seinem Inhalt. 10, 223; Gold-, Silber-, Zinn-, Holz-G. etc.; nach dem Inhalt, wofür sie bestimmt sind: Milch-, Wasser- (s. d), Wein-G. etc.; nach dem Ort, wo sie gebraucht werden: Kirchen-, Küchen-, Tisch-G. etc.; nach dem Zweck der Benutzung: Es hing ihm an der Seiten | ein Trink-G. von Bux. 4, 424; Brau-, Brenn- G., zum Brauen, Branntweinbrennen dienend; Wasch- G. Ps. 108, 10); so auch: Hand-G. 2b, vgl. Handfaß etc. —
d) ähnlich auch von gewissen Behältnissen in Pflanzen- und thierischen Körpern, z. B. bei Pflanzen Staub-G–e, die Staubfäden mit den — den Blumenstaub enthaltenden — Staubbeuteln, Stamina; Honig-G–e, Nectaria; Luft-G–e der Pflanzen, Kanäle zur Aufnahme und Vertheilung der Luft, Tracheac etc., nam. aber heißen so — in ihrer Gesammtheit G.-System — die Röhren zur Cirkulation von Flüssigkeiten, nach deren Verschiedenheit man z. B. Blut-, Lymph- oder Wasser-, Milch-, Saft-G–e etc. unterscheidet. Hierher gehören auch die Bez. Kapillar- od. Haar-, Haarröhrchen- 53 G–e des thierischen; Spiral- und Schlauch-G–e des Pflanzenkörpers (z. B. 36, 39 ff.) etc.
Anm. G. in veralt. und mundartl. Anwendungen z. B. = Segel. 27, 17; = Lafette der Kanonen (2a). Kriegsr. 15a; = Einband eines Buchs.
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