fährtig
Fährtigkeit
Fǟhrtig, a. (~keit, f.; –en): 1) = fährig (2 u.
vgl. fertig), namentl. in der Zſſtzg.: Hōch-, z. B.
Zwingli 2, 2, 474, das aber (ſ. fahren II. 3e) in die
Form überging: Hóffährtig: Der H–e iſt ein Stolzer,
der zugleich eitel iſt. Es iſt nicht nöthig, daß ein H–er zugleich
hochmüthig ſei, d. i. ſich eine übertriebene falſche Einbildung
von ſeinen Vorzügen mache, ſondern er kann vielleicht ſich
nicht höher ſchätzen als er werth iſt, er hat aber nur einen
falſchen Geſchmack, dieſen ſeinen Werth äußerlich geltend zu
machen. Kant Schön 94; H. wie ein Pfau. Garzoni 86a;
Die jungen Burſche hielten es [das Mädchen] für hochmüthig,
weil es nicht anläſſig war wie Andere, hielten es für h., weil
ihm Alles [ſein Anzug] wohl ſtand. Gotthelf G. 18; In
ſeinem h–en Auge ſo eine Art Verachtung. Tieck Acc. 1,
321 ꝛc. — So wären auch die dummen Dinge und H–keiten
aus dem Kopfe geblieben. Immermann M. 3, 20; Alexis Dor.
1, 122 ꝛc. — Nbnf. auch: Hoffährtiſch. Arndt Erinn.
89. — Verſch. „Hoffertig“ (ſ. d.). — Wíll- ꝛc. —
2) eine Fährte, Spur zeigend: Der Schritt des Hirſches
iſt wei t-f–er als der des Thiers; Eng-f. ꝛc.
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