fahrten
Fāhrten, intr. (haben):
eine Fahrt machen, gewöhnl. nur in Zsstzg., z. B.: Hêêr-: Wie Herwig gegen Hetteln heerfahrtete. Gudr. S. 141; 236. — Hōch- oder Hóf-: s. fahren II. 3c. — Tāge-: gerichtliche Termine beziehn: Getagefahrtet ward von einem Schöppenstuhl zum andern. H. 1, 1, 147. — Túrn-: Schüler, die auf den Rigi turnfahrteten. Rev. 2, 10. — Wáll-: s. fahren II., Anm. 2: Pilger w. dahin. 37, XVII; Bis Helena .. den heilig-klassischen Boden bewallfahrtet. 32, 266; Hier will ich her .. w. 13, 256; Heinrich wallfahrtete zuweilen hin. 2, 5 etc. u. ä. m.; Der Wallfahrter [Pilgrim]. 16, 364. — Wíll-: s. fahren II. Anm. 3.
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