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fährtig Fährtigkeit
Fǟhrtig, a. (~keit, f.; –en):
1) = fährig (2 u. vgl. fertig), namentl. in der Zsstzg.: Hōch-, z. B. Zwingli 2, 2, 474, das aber (s. fahren II. 3e) in die Form überging: Hóffährtig: Der H–e ist ein Stolzer, der zugleich eitel ist. Es ist nicht nöthig, daß ein H–er zugleich hochmüthig sei, d. i. sich eine übertriebene falsche Einbildung von seinen Vorzügen mache, sondern er kann vielleicht sich nicht höher schätzen als er werth ist, er hat aber nur einen falschen Geschmack, diesen seinen Werth äußerlich geltend zu machen. Kant Schön 94; H. wie ein Pfau. Garzoni 86a; Die jungen Bursche hielten es [das Mädchen] für hochmüthig, weil es nicht anlässig war wie Andere, hielten es für h., weil ihm Alles [sein Anzug] wohl stand. Gotthelf G. 18; In seinem h–en Auge so eine Art Verachtung. Tieck Acc. 1, 321 etc. So wären auch die dummen Dinge und H–keiten aus dem Kopfe geblieben. Immermann M. 3, 20; Alexis Dor. 1, 122 etc. Nbnf. auch: Hoffährtisch. Arndt Erinn. 89. Versch. „Hoffertig“ (s. d.). Wíll- etc.
2) eine Fährte, Spur zeigend: Der Schritt des Hirsches ist wei t-f–er als der des Thiers; Eng-f. etc.