Faksimile 0397 | Seite 389
fahrbar Fahrbarkeit
Fāhrbar, a. (~keit, f.; 0), was befahren, wo
gefahren werden kann (vgl. gangbar ꝛc.); ungw. was
gefahren werden kann: Der Wagen bog in das ſchmale,
kaum f–e Örtchen ein. Gutzkow R. 7, 82; Heftig wogete der
See und war nicht f. Sch. 529a; Die Wege .. ſind un-f.
Börne 2, 171; G. 25, 86; Die Stollen werden un-f. (un-
zugänglich). Volger EE. 446; Die F–keit aller untern Strom-
läufe hindern. DMuſ. 1, 2, 177; Bobrick 273b. Zſſtzg.
z. B.: [Was] den Hafen auch für große Schiffe an-f. macht.
Seume Sp. 81; Be-f. ꝛc. ſ. Zſſtzg. von fahren.