fahrbar
Fahrbarkeit
Fāhrbar, a. (~keit, f.; 0), was befahren, — wo gefahren werden kann (vgl. gangbar etc.); ungw. was gefahren werden kann:
Der Wagen bog in das schmale, kaum f–e Örtchen ein. R. 7, 82; Heftig wogete der See und war nicht f. 529a; Die Wege .. sind un-f. 2, 171; 25, 86; Die Stollen werden un-f. (unzugänglich). EE. 446; Die F–keit aller untern Stromläufe hindern. 1, 2, 177; 273b. — Zsstzg. z. B.: [Was] den Hafen auch für große Schiffe an-f. macht. Sp. 81; Be-f. etc. s. Zsstzg. von fahren.
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