Fahr
III. Fāhr, n., –s; uv.: (mundartl., veralt.) Ort
des Fahrens, Fähre (ſ. d.). Stalder; Friſch: Alle F. ver-
hüten und alle Steg abwerfen. Zwingli 2, 202. — Zſſtzg.:
An- od. Ein-F., Brücke zum Heuboden. Stalder; Ein-
fahr f. = Einfahrt. Schm. — Ein vernamter Paß und
Über-F. des Bodenſees. Stumpf 391a; Noch dieſer Zeit das
Über-F. gegen der Stadt Uberlingen. 393a; 392b ꝛc.
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