Exempel
Exemplar
exemplarisch
Exequieren
* Exémp~el (lat.), n., –s; uv.; –chen: Beiſpiel,
Muſter: Ein Beſonderes, inſofern wir das Allgemeine in
ihm anſchauend erkennen, heißt ein E. L. 5, 384; Dein hei-
liges E. G. 4, 8; Zum E. 10, 131; Per E. Gotthelf Sch.
23; Man hat E. W. 20, 78; Ein E. an (von. Möſer Ph.
3, 4) Etwas nehmen; Ein E. [warnendes Beiſpiel durch
Jemandes Beſtrafung] ſtatuieren ꝛc. — Auch: E.,
Rechen-E., eine Aufgabe, als Beiſpiel für die Ein-
übung der Regel. — ~lār, n., –(e)s; –e, –i-en:
Muſter: Ein E. von einem Menſchen; (Buchdr.) die
Schrift, die der Setzer zu ſetzen hat; ein einzelner Ab-
druck von Büchern, Kupferſtichen ꝛc., auch: ein ein-
zelnes Stück in Bezug auf eine Sammlung: Das
Dedikations-E. von Hermann’s Schlacht für den Kaiſer
Joſeph. L. 13, 183; E–ien. Sch. G. 1, 266; Drei E–chen.
Zelter 2, 367; Ein Exemplärchen ihres Büchleins. Heine
Reiſ. 2, 183 ꝛc. — ~lāriſch, a.: ein Exempel gebend:
E–er [muſterhafter] Lebenswandel; E. [zum abſchrecken-
den Beiſpiel] ſtrafen. — *Exēquīēren: ſ. Exekutieren.
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