exekutieren
        
          
          Exekution
        
          
          exekutiv
        
          
          Exekutor
        
      
      * Exek~utīēren (frz.), tr.: 
      
    er(s)equīēren, Etwas ausführen, vollstrecken; durch Zwangsmaßregeln beitreiben; Einen e., hinrichten. — 
~utiōn (lat.), f.; –en: Ausführung, Vollstreckung eines Urtheils; Hinrichtung; Auspfändung. — 
~utīv,  a.: vollstreckend. — 
~ūtor,  m., –s; -utōren: der die Exekution vollstreckt. 
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.