exekutieren
Exekution
exekutiv
Exekutor
* Exek~utīēren (frz.), tr.:
er(s)equīēren, Etwas ausführen, vollstrecken; durch Zwangsmaßregeln beitreiben; Einen e., hinrichten. —
~utiōn (lat.), f.; –en: Ausführung, Vollstreckung eines Urtheils; Hinrichtung; Auspfändung. —
~utīv, a.: vollstreckend. —
~ūtor, m., –s; -utōren: der die Exekution vollstreckt.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.