Exempel
Exemplar
exemplarisch
Exequieren
* Exémp~el (lat.), n., –s; uv.; –chen:
Beispiel, Muster: Ein Besonderes, insofern wir das Allgemeine in ihm anschauend erkennen, heißt ein E. 5, 384; Dein heiliges E. 4, 8; Zum E. 10, 131; Per E. Sch. 23; Man hat E. 20, 78; Ein E. an (von. Ph. 3, 4) Etwas nehmen; Ein E. [warnendes Beispiel durch Jemandes Bestrafung] statuieren etc. — Auch: E., Rechen-E., eine Aufgabe, als Beispiel für die Ein- übung der Regel. —
~lār, n., –(e)s; –e, –i-en: Muster: Ein E. von einem Menschen; (Buchdr.) die Schrift, die der Setzer zu setzen hat; ein einzelner Abdruck von Büchern, Kupferstichen etc., auch: ein einzelnes Stück in Bezug auf eine Sammlung: Das Dedikations-E. von Hermann’s Schlacht für den Kaiser Joseph. 13, 183; E–ien. G. 1, 266; Drei E–chen. 2, 367; Ein Exemplärchen ihres Büchleins. Reis. 2, 183 etc. —
~lārisch, a.: ein Exempel gebend: E–er [musterhafter] Lebenswandel; E. [zum abschreckenden Beispiel] strafen. —
*Exēquīēren: s. Exekutieren. Work in progress
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