ewigen
Ewigen, tr.: ewig machen; ſo machen, daß Etwas
ewig im Gedächtnis, unvergeßlich bleibt: Wie mag
der Väter und der Quiriten Herz | mit vollgehäufter Ehre-
bezeugungen | nach Würd’, Auguſtus, deine Tugend | e.? V.
Hor. 1, 286; Eine Meſſe —, einen Prieſter dazu e., für
ewige Zeiten ſtiften, einſetzen. Schmeller 1, 131.
Anm. Auch = ehelichen, Kinder durch nachherige Ehe
legitim machen, ſ. III. Ehe, Anm. — E., wie die Zſſtzg.:
Be-e. (Abelé künſtl. Unordn. 3, 290) ſelten.
Zſſtzg.: Ver-: 1) Behagen ſchaut nicht vorwärts, |
und ſo verewigt ſich [wird zur Ewigkeit] der Augenblick.
G. 6, 92; Daß er als ein anderer Willegis in ſeinem . .
Wappen Merkmale ſeiner früheſten Zeit zu ver-e. nicht ver-
ſchmähte. 22, 194; Die Verewigung ſeines Namens ꝛc. —
Seltner: Ein verewigt [ewiges] Eis umringt das kühle
Thal. Haller 1, 23. — 2) Verewigt, a.: in die Ewigkeit
übergegangen, verſtorben. B. 349 u. o.
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