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ewigen
Ewigen, tr.:
ewig machen; so machen, daß Etwas ewig im Gedächtnis, unvergeßlich bleibt: Wie mag der Väter und der Quiriten Herz | mit vollgehäufter Ehrebezeugungen | nach Würd’, Augustus, deine Tugend | e.? V. Hor. 1, 286; Eine Messe —, einen Priester dazu e., für ewige Zeiten stiften, einsetzen. Schmeller 1, 131.
Anm. Auch = ehelichen, Kinder durch nachherige Ehe legitim machen, s. III. Ehe, Anm. E., wie die Zsstzg.: Be-e. (Abelé künstl. Unordn. 3, 290) selten.
Zsstzg.: Ver-:
1) Behagen schaut nicht vorwärts, | und so verewigt sich [wird zur Ewigkeit] der Augenblick. G. 6, 92; Daß er als ein anderer Willegis in seinem . . Wappen Merkmale seiner frühesten Zeit zu ver-e. nicht verschmähte. 22, 194; Die Verewigung seines Namens etc. Seltner: Ein verewigt [ewiges] Eis umringt das kühle Thal. Haller 1, 23.
2) Verewigt, a.: in die Ewigkeit übergegangen, verstorben. B. 349 u. o.