Essen
II. Eſſen, n., –s; uv.: 1) der ſubſt. Infin. von
I.: Das E., nicht das Trinken | bracht’ uns ums Paradies.
WMüller 2, 32; E. geht vor Spiel und Tanz; Sich des E–s
enthalten ꝛc., auch die Zeit des Eſſens, zuw. ellipt.:
Nach E–s. Mattheſius 98b; Als ihm über E–s [Zeit] der
... Wein ſehr ſchmackte [ſchmeckte]. Zinkgräf 1, 185; Vor
E–s. Zelter 3, 147 ꝛc., doch jetzt gw.: Nach dem E. muſſt
du ſtehn | oder tauſend Schritte gehn; Vorm E. [Tiſch] ꝛc.
— 2) zum Eſſen zubereitete Speiſe: Ein kräftiges, ge-
ſundes E.; Ich kann das fette E. nicht vertragen; Das E.
kochen, an-, zurichten, auftragen; ſich das E. ſchmecken laſſen;
das übriggebliebene E. fortſtellen, verwahren ꝛc.; ſo auch:
eine Mahlzeit, ein Schmaus: Einen zum E. einladen;
Bleiben Sie zum E. bei mir; auch das einzelne Gericht
einer Mahlzeit, Schüſſel: Es wurde ſechſerlei E. aufge-
tragen; auch übertr.: Ein verdeckt E. Schottel 1121a =
liſtige Nachſtellung, Köder ꝛc.; Welchen dieſer Handel
ein gefundnes E. [ſ. Freſſen] war. Keller LvS. 235 =
höchſt erwünſcht kamen.
Zſſtzg. vielfach zu 2 u. vgl. Schmaus, Mahl ꝛc.,
z. B.: Ābend-: Abendbrot: Sie ſetzten ſich zum A. G.
15, 104; Ein trauriges A. eingenommen. 16, 49. — Bēī-:
Kompott, Nebengericht zu einem Haupt-E. od. Haupt-
gang der Mahlzeit: Die verſchiedenen B., von welchen das
Rindfleiſch begleitet zu werden pflegt. Börne 2, 427; Gaſtein-
ſchiebſel oder B. IP. 57, XXXVI; Ryff Th. 50a ꝛc. —
Beſchēīd-: was man von einem Mahl einem nicht
als GaſtAnweſenden zukommen läſſt, „damit ſie gleich-
ſam Beſcheid thun.“ Schmeller 3, 323; Spate 894; Man
trug ihnen B. [ſpäter: „Eſſen“] vor v. ſeinem Tiſch. 1. Moſ.
43, 34; Ein großes Beſcheideneſſen [Portion] Eigenliebe.
L. 13, 468. — Bítt-: ſ. Bitt-Abend. — Ehren-:
ein Einem zu Ehren gegebenes Gaſtmahl; ſchwzr. auch:
Eſſen, das man von einem Feſtmahl Einem ins Haus
ſchickt. Peſtalozzi 4, 61. — Féſt-. — Geſéllen-: vgl.
Meiſter-E. — Hāūpt-: ſ. Bei-E. — Húnde-:
Hundefraß, ſchlechte Koſt. — Kíndel-: Kindelbier,
Schmaus bei der Kindtaufe. Willkomm Sag. 1, 29. —
Lécker-: Leckerbiſſen. — Lêhr-: ſ. Lehrbraten. —
Mēīſter-: Schmaus, den Einer beim Meiſterwerden
giebt. — Míttag(s)-: vgl. Abend-E. — Nácht-:
ſ. Abend-E.: Da man über N–s war. Zinkgräf 2, 90;
Sein beſcheidenes zweites N. Gutzkow R. 1, 159 ꝛc. —
Nêben-: Bei-E. — Vōr-: ein Gericht, das einem
Haupt- E. vorangeht, — nach Adelung gleich auf die
Suppe folgend; V. nennt man hier [in Gaſtein] die dritte
Speiſe. Blumauer 1, 195 [den dortigen Sprachgebrauch
verſpottend]; ſchwzr. = Ragout. Gotthelf U. 2, 59. —
Zwéck-: Schmaus zur Feier eines beſtimmten Zwecks:
Warum ſind die diplomatiſchen Eſſen ſo wirkſam? warum die
Z. ſo einig? Vogt Oc. 1, 274. — Zwíſchen-: Zwiſchen-
gericht, Entremets u. ä. m.
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