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Essen
II. Essen, n., –s; uv.:
1) der subst. Infin. von I.: Das E., nicht das Trinken | bracht’ uns ums Paradies. WMüller 2, 32; E. geht vor Spiel und Tanz; Sich des E–s enthalten etc., auch die Zeit des Essens, zuw. ellipt.: Nach E–s. Matthesius 98b; Als ihm über E–s [Zeit] der ... Wein sehr schmackte [schmeckte]. Zinkgräf 1, 185; Vor E–s. Zelter 3, 147 etc., doch jetzt gw.: Nach dem E. musst du stehn | oder tausend Schritte gehn; Vorm E. [Tisch] etc.
2) zum Essen zubereitete Speise: Ein kräftiges, gesundes E.; Ich kann das fette E. nicht vertragen; Das E. kochen, an-, zurichten, auftragen; sich das E. schmecken lassen; das übriggebliebene E. fortstellen, verwahren etc.; so auch: eine Mahlzeit, ein Schmaus: Einen zum E. einladen; Bleiben Sie zum E. bei mir; auch das einzelne Gericht einer Mahlzeit, Schüssel: Es wurde sechserlei E. aufgetragen; auch übertr.: Ein verdeckt E. Schottel 1121a = listige Nachstellung, Köder etc.; Welchen dieser Handel ein gefundnes E. [s. Fressen] war. Keller LvS. 235 = höchst erwünscht kamen.
Zsstzg. vielfach zu 2 u. vgl. Schmaus, Mahl etc., z. B.: Ābend-: Abendbrot: Sie setzten sich zum A. G. 15, 104; Ein trauriges A. eingenommen. 16, 49.
Bēī-: Kompott, Nebengericht zu einem Haupt-E. od. Hauptgang der Mahlzeit: Die verschiedenen B., von welchen das Rindfleisch begleitet zu werden pflegt. Börne 2, 427; Gasteinschiebsel oder B. IP. 57, XXXVI; Ryff Th. 50a etc.
Beschēīd-: was man von einem Mahl einem nicht als GastAnwesenden zukommen lässt, „damit sie gleichsam Bescheid thun.“ Schmeller 3, 323; Spate 894; Man trug ihnen B. [später: „Essen“] vor v. seinem Tisch. 1. Mos. 43, 34; Ein großes Bescheidenessen [Portion] Eigenliebe. L. 13, 468.
Bítt-: s. Bitt-Abend.
Ehren-: ein Einem zu Ehren gegebenes Gastmahl; schwzr. auch: Essen, das man von einem Festmahl Einem ins Haus schickt. Pestalozzi 4, 61. Fést-.
Geséllen-: vgl. Meister-E.
Hāūpt-: s. Bei-E.
Húnde-: Hundefraß, schlechte Kost.
Kíndel-: Kindelbier, Schmaus bei der Kindtaufe. Willkomm Sag. 1, 29.
Lécker-: Leckerbissen.
Lêhr-: s. Lehrbraten.
Mēīster-: Schmaus, den Einer beim Meisterwerden giebt.
Míttag(s)-: vgl. Abend-E.
Nácht-: s. Abend-E.: Da man über N–s war. Zinkgräf 2, 90; Sein bescheidenes zweites N. Gutzkow R. 1, 159 etc.
Nêben-: Bei-E.
Vōr-: ein Gericht, das einem Haupt- E. vorangeht, nach Adelung gleich auf die Suppe folgend; V. nennt man hier [in Gastein] die dritte Speise. Blumauer 1, 195 [den dortigen Sprachgebrauch verspottend]; schwzr. = Ragout. Gotthelf U. 2, 59.
Zwéck-: Schmaus zur Feier eines bestimmten Zwecks: Warum sind die diplomatischen Essen so wirksam? warum die Z. so einig? Vogt Oc. 1, 274.
Zwíschen-: Zwischengericht, Entremets u. ä. m.