Erbschaft
erbschaftlich
Erbſchaft, f.; –en: die Verlaſſenſchaft eines Ver-
ſtorbnen in Bezug auf die Erben: Eine reiche E. bekom-
men, thun; Es iſt ihm eine E. zugefallen; Eine E. antreten;
Der E. entſagen, ſich der E. begeben ꝛc. Ugw.: Die E.
[Fortpflanzung] der Bewegung. Haller 88. — Zſſtzg. ſ.
I. Erbe, z. B.: Die alte Gan-E., vom Hauſe Lim-
burg den Namen führend. G. 22, 328. — ~lich, a.: zu
einer Erbſchaft gehörig, darauf bezüglich: E–e Gläu-
biger ꝛc.
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