Erbschaft
erbschaftlich
Erbschaft, f.; –en:
die Verlassenschaft eines Verstorbnen in Bezug auf die Erben: Eine reiche E. bekommen, thun; Es ist ihm eine E. zugefallen; Eine E. antreten; Der E. entsagen, sich der E. begeben etc. Ugw.: Die E. [Fortpflanzung] der Bewegung. 88. — Zsstzg. s. I. Erbe, z. B.: Die alte Gan-E., vom Hause Limburg den Namen führend. 22, 328. —
~lich, a.: zu einer Erbschaft gehörig, darauf bezüglich: E–e Gläubiger etc.
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