Faksimile 0369 | Seite 361
eiteln
Ēīteln, tr.: gw. nur Zſſtzg.: Ver-: Etwas eitel,
d. h. zu nichte machen, zu Schanden werden laſſen:
Das Kniffchen zu ver-e. B. 26a; Seinen Entſchluß vereitelt
zu ſehen. G. 15, 130; Weil zu einem vollen Menſchenleben
die Entwickelungen und Vereitelungen gehören. Immer-
mann M. 4, VIII; Die ſchlimmen Folgen [des Unfalls] zu
ver-e. Sch. 970a; Thümmel 5, 48; Dann wird nimmer um-
ſonſt dein Weg ſein oder vereitelt. V. Od. 2, 274 ꝛc.
Anm. Selten: Eine Perſon ver-e.; Die Wollüſte ver-e.
[entkräften] den Menſchen. Spate 22; gewöhnlicher: eitel,
ſelbſtgefällig machen: Daß dieſe neue Einrichtung eine Quelle
der Vereitelung, der Depravation, der Augendienerei werden
müſſe. Droyſen Y. 1, 203. Veralt.: Ereiteln, veröden,
ſ. Graff 1, 153; mundartl.: Sich auf Etwas eiteln, große
Begier danach äußern. Schmeller 1, 129.