eiteln
Ēīteln, tr.:
gw. nur Zsstzg.: Ver-: Etwas eitel, d. h. zu nichte machen, zu Schanden werden lassen: Das Kniffchen zu ver-e. 26a; Seinen Entschluß vereitelt zu sehen. 15, 130; Weil zu einem vollen Menschenleben die Entwickelungen und Vereitelungen gehören. M. 4, VIII; Die schlimmen Folgen [des Unfalls] zu ver-e. 970a; 5, 48; Dann wird nimmer umsonst dein Weg sein oder vereitelt. Od. 2, 274 etc.
Anm. Selten: Eine Person ver-e.; Die Wollüste ver-e. [entkräften] den Menschen. 22; gewöhnlicher: eitel, selbstgefällig machen: Daß diese neue Einrichtung eine Quelle der Vereitelung, der Depravation, der Augendienerei werden müsse. Y. 1, 203. — Veralt.: Ereiteln, veröden, s. 1, 153; mundartl.: Sich auf Etwas eiteln, große Begier danach äußern. 1, 129.
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