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eiteln
Ēīteln, tr.:
gw. nur Zsstzg.: Ver-: Etwas eitel, d. h. zu nichte machen, zu Schanden werden lassen: Das Kniffchen zu ver-e. B. 26a; Seinen Entschluß vereitelt zu sehen. G. 15, 130; Weil zu einem vollen Menschenleben die Entwickelungen und Vereitelungen gehören. Immermann M. 4, VIII; Die schlimmen Folgen [des Unfalls] zu ver-e. Sch. 970a; Thümmel 5, 48; Dann wird nimmer umsonst dein Weg sein oder vereitelt. V. Od. 2, 274 etc.
Anm. Selten: Eine Person ver-e.; Die Wollüste ver-e. [entkräften] den Menschen. Spate 22; gewöhnlicher: eitel, selbstgefällig machen: Daß diese neue Einrichtung eine Quelle der Vereitelung, der Depravation, der Augendienerei werden müsse. Droysen Y. 1, 203. Veralt.: Ereiteln, veröden, s. Graff 1, 153; mundartl.: Sich auf Etwas eiteln, große Begier danach äußern. Schmeller 1, 129.