Ereignis
Er~ēīgnis, n., –ſes; –ſe: etwas Bedeutungs-
volles, was geſchieht, wichtige Begebenheit: Die An-
kunft eines Kouriers war ein E. im Städtchen; Folge eines
zufällig eingetretenen E–ſes, deſſen Begebnis außerhalb
des urſprünglichen Planes lag. Burmeiſter Gſch. 134 u. v.
— Häufig als Ggſtz. von That (ſ. Geſchehen), z. B.:
Auch hier trat, wie ſo oft, ein E. an die Stelle einer That.
Chamiſſo 4, 296; [Der Selbſtmord der Charlotte Stieglitz]
war für den Dichter ein E., nur für ſein Weib eine That.
Kühne Char. 1, 143; Daß das Wort nur bei dem Rhetor
eine That [etwas Gemachtes] iſt, bei dem wahren Dichter
aber ein E. [etwas Gewordnes]. Heine Reiſ. 3, 372 ꝛc.
Anm. Erſcheinungen und Eräugniſſe. Rückert W. 4,
148 (ſ. Ereignen) und ſo im Sinn von Phänomen: Das Er-
eignis des Regenbogens. G. 40, 93 ꝛc. — Als fem. (ſ.
† Nis), z. B. JvMüller 1, 452; 471 u. ö.
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